9.98 F 5 10 Tenrater - Klasse

9.98.1 GRUNDLEGENDE KLASSENMERKMALE

Die Tenrater Klasse ist eine Konstruktionsklasse. Monorümpfe, deren Ladewasserlinienlänge umgekehrt proportional der Segelfläche ist. Meßformel: LWL * S : 122903 =< 10.(maximal) = Rennwert wobei: LWL = die Länge der Wasserlinie ist Bootslänge mal 0,8 S = die Segelfläche in cm2 daraus ergibt sich: maximale Segelfläche = 1 229 030 : LWL

9.98.2 RUMPF

  1. Erlaubt sind nur Mono-Rumpf-Yachten, wobei jede Art von Schwertern und Kielen erlaubt ist. Der konzentrierte Ballast muß auf Regattadauer bei allen Wettfahrten unverändert bleiben.
  2. Die Ladewasserlinie ist Bootslänge incl. Fender mal 0,8
  3. Jeder Teil der Yacht (einschließlich Ruder), der sich unter der Wasserlinie weiter als die äußersten Punkte der Bootslänge ausbreitet, wird der Länge der Ladewasserlinie zugerechnet.
  4. Der Rumpf muß einen Fender gemäß Regel 9.95 (Fender) haben.

9.98.3 RIGGS UND SEGELPLÄNE

  1. Es sind jede Art von Masten (gebogene Maste, Drehmaste oder mit Hemdsegel überzogene Maste) und Bäume erlaubt. Der größte Durchmesser aller Spieren darf 2 cm nicht überschreiten. Es gibt keine Beschränkung der Länge und Anzahl der Segellatten. Sie dürfen aber nur maximal 2 cm breit sein.
  2. Die gesamte Segelfläche wird vermessen (außer Spinnaker) einschließlich Mast, Kopfbretter, hinausragende Segellatten usw. und auch jeder Teil des Riggs, der die Yacht vorantreiben kann. Ausgenommen davon sind Spieren und Bäume, deren grösste Breite (Höhe) 20 mm nicht übersteigt und die nicht länger als durch ihre Funktion begründet, sind.
  3. Im Meßbrief werden die Maße des größten Segelsatzes eingetragen. Die Segel dieses Satzes sind am Schothorn mit A zu bezeichnen.
  4. Es sind beliebig viele weitere Segelsätze zulässig, wobei die projizierten Segelflächen der weiteren Segelsätze in die projizierten Segelflächen des vermessenen Segelsatzes A passen müssen. (Fock auf Fock, Grossegel auf Grossegel).
  5. Das Klassenzeichen ist die arabische 10. Diese Kennzeichnung ist mit dem Nationalitätskennzeichen und der Segelnummer entsprechend Regel 9.96 (Klassenzeichen) in jedem Grossegel jedes Segelsatzes anzubringen.

9.98.4 SEGELVERMESSUNG

  1. Zur Berechnung der Segelfläche wird auf kleinere Teilflächen aufgeteilt. Flächen, die durch konvexe Kanten eingesäumt sind, werden zur Segelfläche dazugerechnet (auch Projektionen vor dem Mast), Flächen, die durch konkave Linien begrenzt werden, sind von der jeweiligen Teilfläche abzuziehen.
  2. Vermessung der Segel (bei dreieckiger Grundfläche)
    Grossegel A * B : 2
    Fock Q * R : 2

    wobei:
    A = die Grossegel - Vorliekslänge zwischen Hals und Kopf.
    B beim Grossegel die Entfernung des Schothorns vom Vorliek, rechtwinkelig auf Vorliek gemessen. Bei Hemdsegeln wird dieses Maß von der Vorderkante des Mastes genommen, der Mast wird aber nicht zusätzlich vermessen.
    Q die Fock - Vorlieklänge zwischen Hals und Kopf. R bei der Fock die Entfernung des Schothorns vom Vorliek, rechtwinkelig aufs Vorliek gemessen.

  3. C Vermessung der Liekrundungen Rundungsfläche = C * H : Konstante

    wobei:
    C = die Grundlinie der Liekrundungsfläche = die Entfernung zwischen den beiden Eckpunkten, die die dreieckige Grundfläche des Segels bestimmen.
    H = die maximale Entfernung rechtwinkelig auf die Grundlinie, gemessen bis zur Segelkante.

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